Passbildvorschriften / Passbild-Anforderungen

Format:

Auf dem Lichtbild müssen die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich abgebildet sein. Das Lichtbild muss die Größe 45mm x 35mm im Hochformat und ohne Rand haben. Die Gesichtshöhe muss zwischen 71 und 80 Prozent der Fotografie einnehmen. Auf Millimeter umgerechnet sind es 32 bis 36 Millimeter. Das Gesicht muss zentriert sein.

Schärfe und Kontrast:

Das Gesicht muss scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.

Ausleuchtung:

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Reflexionen und Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind nicht zulässig.

Hintergrund:

Der Hintergrund muss einen Kontrast zu dem Gesicht und zu den Haaren aufweisen und muss einfarbig sein. Idealerweise neutral grau. Der Hintergrund darf keine Muster oder Schatten enthalten. Es dürfen sich auf dem Lichtbild keine weiteren Personen oder Gegenstände befinden.

Fotoqualität:

Das Lichtbild sollte, besonders bei einer Aufnahme mit einer Digitalkamera, auf einem hochwertigen Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne unverfälscht wiedergeben. Das Lichtbild darf keine Verunreinigungen oder Knicke aufweisen.

Kopfposition und Gesichtsausdruck:

Die Person muss direkt von vorne abgebildet werden. Das neigen oder drehen des Kopfes ist nicht zulässig. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein und der Mund geschlossen.

Augen und Blickrichtung:

Der Blick muss direkt in die Kamera gerichtet sein. Die Augen müssen geöffnet sein und dürfen nicht von Haaren oder Brillengestell verdeckt werden. Ausnahmen sind nur aus medizinischen Gründen zulässig, die nicht nur vorübergehender Art sind.

Kopfbedeckung:

Jegliche Art von Kopfbedeckung ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. Dabei muss das Gesicht trotz der Bedeckung von der unteren Kinnkante bis zur Stirn deutlich erkennbar sein. Die Kopfbedeckung darf keinen Schatten verursachen.

Sonstiges:

Auf den Lichtbildern dürfen keine Uniformteile zu sehen sein. Die Kopfhaare müssen nicht gänzlich abgebildet sein, wenn es die biometrisch korrekte Darstellung erfordert. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe zulässig. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind zusätzlich auch Abweichungen bei Blickrichtung, Kopfhaltung und Gesichtsausdruck zulässig. Jedoch ist die Frontalaufnahme auch bei Kindern bindend.

Hier sehen Sie die aktuellen Passbildvorschriften der Bundesdruckerei: